Montag, 29. August 2011

Müssen Kosten des Patentanwaltes bei markenrechtlicher Abmahnung erstattet werden?

http://www.pt-magazin.de/newsartikel/datum/2011/08/29/muessen-kosten-des-patentanwaltes-bei-markenrechtlicher-abmahnung-erstattet-werden/

Nicht immer. So das das Fazit einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH)
 
(Volke 2.0) In der Rechtsprechung ist es bereits seit längerer Zeit umstritten, ob die Kosten eines Patentanwaltes überhaupt durch den Abgemahnten bei einer markenrechtlichen Abmahnung zu tragen sind.

Nunmehr hat der BGH (Urteil vom 24. Februar 2011, Az.: I ZR 181/09) eine grundsätzliche Entscheidung getroffen. Grundsätzlich geht das Gericht davon aus, dass die Regelung des § 140 Abs. 3 MarkenG nicht in dem Fall Anwendung findet, in dem ein Patentanwalt in einer außergerichtlichen Abmahnung aus dem Markenrecht oder sonstigem Kennzeichenrecht mitwirkt. Das maßgebliche Kriterium, ob und wonach die Tragung der Patentanwaltskosten durch den Abgemahnten erfolgen soll, ist die Erforderlichkeit der Mitwirkung des Patentanwaltes.

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